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Verdoppelungs-Prämie für Notebook-Zubehör

Umsatz verdoppeln und 5% Prämie erhalten

Erzielen Sie zusätzlichen Umsatz durch den Verkauf von passendem Zubehör und bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden einen Mehrwert.

Verkaufen Sie Notebook-Zubehör aus einer grossen Auswahl gewerteter Sortimente, das Sie bei Alltron gekauft haben.

Wir belohnen Ihren Erfolg

Je erfolgreicher Sie dabei sind, umso höher die Belohnung. Wir vergleichen Ihren Umsatz der gewerteten Sortimente vom ersten Quartal 2023 mit dem Umsatz im ersten Quartal 2024. Sie erhalten die Prämie, wenn Sie diese beiden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben den Umsatz mindestens verdoppelt.
  • Sie haben einen Mindestumsatz von CHF 500.– erzielt.

Verdoppelungs-Prämie auf Notebook-Zubehör

Wenn sich Ihr erzielter Umsatz der gewerteten Sortimente im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum ersten Quartal 2023 auf CHF 500.– oder mehr verdoppelt, erhalten Sie von uns die Prämie: 5% auf den erzielten Umsatz, direkt Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Um teilzunehmen, registrieren Sie sich als Alltron-Fachhandelspartner einfach mit dem Formular auf dieser Webseite.

So funktioniert's

  1. Melden Sie sich bis zum 15.03.2024 für die Teilnahme an. Beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
  2. Wir prüfen Ihre Anmeldung und bestätigen Ihre Teilnahme unter Angabe Ihres Vorjahresumsatzes und des Umsatzziels.
  3. Sie erhalten von uns während des laufenden Programmes alle 14 Tage einen Zwischenbericht.
  4. Nach Ablauf des ersten Quartals 2024 schreiben wir bei Erreichen des Ziels die Rückvergütung Ihrem Kundenkonto gut. Alle Teilnehmenden erhalten einen Abschlussbericht.

HINWEISE

Die Artikel in den oben verlinkten Sortimenten werden für die Verdoppelungs-Prämie gewertet. Sie werden im Shop jeweils am Ende der Produktbeschreibung über diesen Banner gekennzeichnet:

Rechenbeispiele

Sie haben mit gewerteten Sortimenten im ersten Quartal 2023 einen Umsatz von CHF 10'000.– und im ersten Quartal 2024 einen Umsatz von CHF 25'000.– gemacht.

Sie haben den Umsatz mehr als verdoppelt. Damit haben Sie Anspruch auf die Rückvergütung. Sie erhalten 5% von CHF 25'000.–, also CHF 1250.– gutgeschrieben.

Sie haben mit gewerteten Sortimenten im ersten Quartal 2023 einen Umsatz von CHF 1000.– und im ersten Quartal 2024 einen Umsatz von CHF 1500.– gemacht.

Leider haben Sie den Umsatz nicht verdoppelt und damit keinen Anspruch auf die Rückvergütung.

Sie haben mit gewerteten Sortimenten im ersten Quartal 2023 einen Umsatz von CHF 150.– und im ersten Quartal 2024 einen Umsatz von CHF 450.– gemacht.

Leider haben Sie den Mindestumsatz von CHF 500.– nicht erreicht und damit keinen Anspruch auf die Rückvergütung.