Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
Für den Geschäftsverkehr mit der Alltron AG (im Folgenden «Alltron» genannt) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB's» genannt). Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Alltron verbindlich. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Alltron aufzutreten und/oder irgendwelche Geschäfte und/oder Verträge für Alltron abzuschliessen.
3. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
3.1. Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von Alltron elektronisch erfasst, so dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend Alltron mitzuteilen. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
3.2. Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist Alltron von der Lieferverpflichtung entbunden.
3.3. Die von Alltron angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
3.4. Sollte sich eine Lieferung über einen von Alltron ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen, Alltron in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Alltron haftet für diesen Fall nicht gegenüber dem Kunden, insbesondere nicht für Folgeschäden jeglicher Art. Ausser dies sei ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.5. Bei Lieferung aller Art und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.
3.6. Sichtbare Mengendifferenzen, Beschädigungen und schlechte Verpackung müssen umgehend bei Warenerhalt dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mengendifferenzen müssen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt, Verspätung und Verlust müssen umgehend schriftlich Alltron angezeigt werden.
3.7. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Alltron zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
3.8. Alltron wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
4. Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Alltron die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Alltron ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
5. Angebote und Preise
5.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
5.2. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5.3. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Alltron verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager Alltron. Die Versandkonditionen sind in den «Transportkonditionen» definiert, welcher integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet. Die Mehrwertsteuern gehen zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.
5.4. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Alltron berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Alltron, nachdem der Kunde bei Alltron Produkte bestellt hat, berechtigt dies Alltron, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts zum Frachtvertrag. Dies bedeutet unter anderem, dass nach erfolgreicher Übergabe bzw. Deponierung der Sendung durch das Transportunternehmen, die Gefahr auf den Kunden übergeht. Möchte der Kunde keine Deponierung der Sendung, liegt es am Kunden, dies dem Transportunternehmen zu melden (z.B. der Post). Zur Sicherstellung und Nachverfolgung der korrekten Ablieferung, kann das Transportunternehmen Fotos (inkl. geografischer Koordinaten) von der deponierten Sendung machen. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Alltron hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Alltron 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Alltron kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers. Alltron behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von Alltron zu machen.
7.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Alltron über den Betrag verfügen kann.
7.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Alltron ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.4. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Alltron angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Alltron berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
7.5. Alle Forderungen von Alltron, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Alltron nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Alltron an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Alltron zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.6. Auf Verlangen von Alltron tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Alltron gelieferten Produkte zahlungshalber an Alltron ab (Art. 164 ff. OR).
7.7. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Alltron behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die von Alltron gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Alltron, bis Alltron den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Alltron ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Alltron umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte).
8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Alltron gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
9. Rücksendung von Produkten
9.1. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Alltron und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Ungeöffnete, originalverpackte und nicht beschriftete/beklebte Waren werden innerhalb einer Frist von 30 Tagen gegen Gutschrift zum aktuellen Tagespreis zurückgenommen, sofern sich das Produkt noch im Verkauf befindet (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung). Die Rücksendung von mangelhaften Produkten hat möglichst originalverpackt und mit komplettem Lieferumfang sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer RMA-Nummer (Online Rückgabeformular) zu erfolgen.
9.2. Produkte, die Alltron auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software- und Hygieneartikel, Sales Out Produkte sowie Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.
9.3. Test- und Demoartikel werden nur gemäss den auf der Auftragsbestätigung festgesetzten Bedingungen zurückgenommen.
9.4. Die Ausübung des freiwilligen 30-tägigen Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen (maximal Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung, davon ausgenommen sind jegliche Dienstleistungen und Transportkosten).
9.5. Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. Alltron kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
9.6. Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt Alltron, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit Online ausgefülltem Reparaturformular (Online Rückgabeformular) an Alltron zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.
9.7. Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an Alltron geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei Alltron über. Alltron behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
9.8. Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung von Alltron für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.
10. Kreditlimite/Informationspflicht
10.1. Alltron legt, basierend auf Umsatz, Zahlungsverhalten und Bonitätsprüfung des Kunden dessen Kreditlimite fest.
10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Alltron vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Alltron bekannt zu geben.
11. Gewährleistung/Garantie
11.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Alltron keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2. Der Kunde hat die Ware unmittelbar und bestmöglich nach Ablieferung zu prüfen. Offene Mängel sind umgehend (innerhalb 1 Werktages) zu rügen. Versteckte Mängel sind umgehend (spätestens innerhalb von 5 Werktagen) nach deren Entdeckung zu rügen.
11.3. Mängel sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der nachfolgend aufgeführten Gewährleistung-/Garantieleistungen zur Folge.
11.4. Die Gewährleistung/Garantie von Alltron für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungs-/Garantieansprüche gegenüber Alltron und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Alltron besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungs-/Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen die Gewährleistung/Garantie in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.6. Sollte ein Hersteller/Lieferant keine eigenen Bestimmungen zur Gewährleistung-/Garantie haben, so ist im Gewährleistungs-/Garantiefall Alltron nach ihrer Wahl berechtigt: - gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, - den Kaufpreis zurückzuerstatten - oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Entscheidet sich Alltron den Kaufpreis zurückzuerstatten, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).
11.7. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Alltron schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung/Garantie insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Alltron noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.8. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.
11.9. Die Gewährleistungs-/Garantiedauer wird auf der Rechnung ausgewiesen und durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.
11.10. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
11.11. Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen Alltron stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
11.12. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Alltron bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
11.13. Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
12. Versicherung/weitere Dienstleistungen Dritter/Gutscheine Dritter
12.1. Alltron kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1 lit. a AVO Versicherungen für auf dem im Online-Shop von Alltron angebotene Waren an Kunden vermitteln («Versicherung»). Bei Abschluss einer Versicherung gelten die Vereinbarungen der zugestellten Police und die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
12.2. Wird über den Online-Shop von Alltron AG eine Dienstleistung (Montage, Etagenlieferung etc.) gebucht, welche von einem Drittanbieter durchgeführt wird, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Alltron AG lehnt jede Haftung ab.
12.3. Wird über den Online-Shop von Alltron AG ein Gutschein eines Drittunternehmens erworben, so entsteht der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter und es gelten die Bedingungen des Drittanbieters. Alltron AG lehnt jede Haftung ab.
13. Haftung
13.1. Alltron haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Alltron oder den von Alltron beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
13.2. Jede weitergehende Haftung von Alltron, deren Hilfspersonen und der von Alltron beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte und/oder Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte.
13.3. Alltron verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
14. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde Alltron schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Alltron wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Alltron gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
15. Wiederausfuhr/Anti-Korruption
15.1. Die von Alltron vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15.2. Alltron hält sich an die Anti-Korruptions-Gesetzgebung und hat geeignete interne Massnahmen aufgestellt, welche deren Einhaltung sicherstellen. Der Kunde verpflichtet sich, sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten und alles zu tun, um gesetzwidriges Verhalten beim Kauf und Wiederverkauf der Produkte von Alltron zu vermeiden.
16. Software
16.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von Alltron gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
16.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
17. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die Alltron-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Alltron zu verwenden.
18. Herstellerreporting, Datenschutz
18.1. Der Kunde anerkennt, dass Alltron im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
18.2. Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde Alltron sein Einverständnis, dass Alltron zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.
18.3. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB's. Mit der Akzeptanz der AGB's stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
19. Gebrauch des Alltron Online-Shops
Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Alltron weitergeben und nur, wenn er die von Alltron festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.
20. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Alltron an Dritte übertragen werden.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.
21.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Mägenwil AG.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Alltron behält sich das Recht vor, die AGB's jederzeit zu ändern.
22.2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB's insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.