Sortiment

Teilnahmebedingungen

Zum Rückvergütungsprogramm der Alltron AG

Programm: Verdoppelungs-Prämie auf Notebook-Zubehör (1. Quartal 2024)

1. Teilnahmeberechtigung

Fachhandelspartner der Alltron AG (juristische Personen mit Firmensitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein) sind teilnahmeberechtigt. Pro Kundennummer ist nur eine Teilnahme möglich. Falls Vorgaben zur Teilnahme bestehen, werden diese im Folgenden unter Punkt 2. «Rückvergütungsvoraussetzungen» definiert.

2. Rückvergütungsvoraussetzungen

Die Rahmenbedingungen des Rückvergütungsprogramms:
Art: Verdoppelungs-Prämie
Laufzeit: 01.01. bis 31.03.2024 (Vergleichsperiode: 01.01. bis 31.03.2023)
Gewertetes Sortiment:
· Strom, Docks & mehr: Notebook-Dockingstations, Notebook-Kühler, Notebook-Akkus, Notebook-Netzteile, weiteres Zubehör Notebooks, Cardreader, Infrarot-/Bluetooth-Adapter und USB-Hubs
· Transport: Notebook-Taschen, Notebook-Rucksäcke, Arbeitsrucksäcke, Notebook-Sleeves und Notebook Back Cover
· Schutz: Garantieverlängerungen, Notebook-Bildschirmfolien und Sicherheitsschlösser
· Tastaturen & Mäuse: Tastatur-Maus-Sets, Mäuse, Tastaturen, Gaming-Tastaturen, Gaming-Mäuse, Handgelenkauflagen, Keycaps, Mausmatten und Tastaturschutzfolie
Gewertete Bestellwege: Onlineshop-Bestellungen und Verkaufsaufträge (nicht gewertet: andere Bestellwege wie EDI-Schnittstellen/Punchout)
Zielerreichung: Umsatzverdoppelung (ab Mindestumsatz CHF 250.− exkl. MwSt. in Vergleichsperiode 2023) oder Mindestumsatz von CHF 500.− (exkl. MwSt.) für Neukunden und Bestandskunden ohne Umsatz für das gewertete Sortiment und die gewerteten Bestellwege in der angegebenen Laufzeit
Höhe der Rückvergütung bei Zielerreichung: 5% des fakturierten Umsatzes (Umsatz exkl. MwSt., in CHF)
Reporting: 14-täglich (während der Laufzeit)
Abschluss-Reporting und Einkaufsgutschrift: bis spätestens 15.05.2024.

3. Anmeldung

Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnahmenden die Teilnahmebedingungen und stimmen dem Reporting von Umsatzzahlen per E-Mail zu.

Bei der Anmeldung sind folgende Daten zu erfassen:

  • Kundennummer
  • Firmenname
  • Kontaktperson (Vor- und Nachname)
  • E-Mail-Adresse

Anmeldungen während des Quartals sind möglich bis spätestens 15.03.2024. Nur vollständig erfasste und korrekte Daten gelten als Anmeldung. Alltron prüft die Daten auf ihre Richtigkeit. Überprüft wird zudem, ob die angegebene E-Mail-Adresse für den Versand personalisierter Informationen autorisiert ist. Ist dies nicht der Fall, wird die E-Mail-Adresse aufgrund der Anmeldung registriert. Die E-Mail-Adresse wird für die Anmeldebestätigung und das Reporting benötigt. Grundsätzlich behalten wir uns vor, eine Teilnahme ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen.

Eine Abmeldung vom Programm ist jederzeit per E-Mail an marketing@alltron.ch möglich.

4. Rückvergütung

Die Rückvergütung erfolgt in Form einer Einkaufsgutschrift auf das angemeldete Kundenkonto (Kundennummer). Nach Erhalt kann die Gutschrift von offenen Rechnungen abgezogen werden. Eine Barauszahlung oder der Bezug der Rückvergütung in anderer Form ist nicht möglich.

5. Anmeldebestätigung und Reporting

Qualifizierte Alltron-Partner erhalten neben der Anmeldebestätigung auch für das Reporting während und zum Abschluss des Rückvergütungsprogramms transaktionale E-Mails, in denen die für das Programm relevanten Umsatzzahlen ausgewiesen werden. Teilnehmende können sich von den transaktionalen E-Mails nicht abmelden, wenn Sie am Rückvergütungsprogramm teilnehmen wollen.

6. Speicherung und Verwendung der Daten

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die angegebenen Firmen- und Personendaten durch die Alltron AG sowie ggf. am Programm beteiligte Unternehmen zum alleinigen Zweck der Abwicklung des Programms und der Erfolgsmessung bearbeitet werden können. Sind Partnerunternehmen wie z.B. Hersteller im Programm involviert, wird dies unter Punkt 2. «Rückvergütungsvoraussetzungen» explizit erwähnt.

7. Schlussbestimmungen

Alltron behält sich vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen oder das Rückvergütungsprogramm ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Bei einem Abbruch des Programms werden nur diejenigen Teilnehmenden eine Rückvergütung erhalten, welche im Zeitpunkt des Abbruchs bereits das Ziel (vgl. oben 2.) erreicht haben. Die anderen Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen akzeptieren die Teilnehmenden die AGB sowie die Datenschutzerklärung der Alltron AG. Über das Rückvergütungsprogramm wird keine andere Korrespondenz als die unter «Anmeldebestätigung und Reporting» beschriebene geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.