Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema Multikopter
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich für Reseller im Bereich Enterprise Drohnen stellen.
Ich habe noch keine Erfahrung mit Drohnen. Ist das Fliegen mit Drohnen nur was für Technik-Nerds?
Die Bedienung moderner ziviler Drohnen ist längst nicht mehr nur etwas für Technik-Nerds mit jahrelanger Erfahrung. Dank fortschrittlicher elektronischer Assistenzsysteme und intuitiver Steuerung können auch weniger erfahrene Piloten schnell den Dreh rauskriegen. Ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen ist zwar hilfreich, aber die verbauten Sensoren und redundanten Steuerungssysteme erhöhen die Sicherheit und erleichtern die Handhabung erheblich. Selbst bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 15 m/s halten die Drohnen ihre Position zuverlässig. Die Integration von künstlicher Intelligenz unterstützt nicht nur bei der Steuerung des Fluggeräts, sondern auch bei der Ausrichtung und Bedienung der Kameras.
Welche Drohnenkategorien gibt es?
Bei der Drohnenfahrt wird in der Regel zwischen der offenen und spezifischen Kategorie unterschieden.
Offene Kategorie
Die offene Kategorie umfasst das Fliegen von Drohnen, für die keine spezielle Genehmigung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt benötigt wird. Es gibt drei Unterkategorien in dieser Klasse: A1, A2 und A3. Die meisten Drohnen werden in einer dieser Unterkategorien geflogen. Dabei gelten die folgenden Regeln:
Mindestalter von 12 Jahren
Registrierung als Drohnenpilot und -Pilotin auf dem Portal des Bundes (bei Drohnen >250g, die mit Kamera oder Sensor ausgestattet ist)
Absolvierung einer Schulung und Prüfung (bei Drohnen >250g)
Maximale Flughöhe von 120m über dem Boden
- Nutzung einer konformen und in der Schweiz zugelassenen Drohne mit CE-Kennzeichung
Spezifische Kategorie
Kann eine oder mehrere Anforderungen der offenen Kategorie nicht eingehalten werden oder wiegt die Drohne mehr als 25kg, muss die Drohne in der spezifischen Kategorie betrieben werden und gilt als bewilligungspflichtig. Das folgende Dokument des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL gibt einen Überblick über Bedingungen und Ablauf des Bewilligungsprozesses.
Welche weiteren gesetzlichen Einschränkungen gibt es?
Die Nutzung von Drohnen in der Schweiz wird durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL geregelt. Dieses bietet einen nützlichen Leitfaden mit vielen wichtigen Informationen rund um die professionelle Drohnennutzung.
Was ist die maximale Flughöhe?
Wenn Sie Drohnen in der offenen Kategorie fliegen, dürfen Sie nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen. Das bedeutet, dass der Abstand zwischen der Drohne und dem Boden direkt unter ihr immer weniger als 120 Meter zu betragen hat. Wenn über Hügel oder anderen Erhöhungen geflogen wird, zählt der Abstand von der Drohne bis zum nächstgelegenen Punkt am Boden, gemessen im rechten Winkel nach unten. Wer über etwas fliegt, das höher als 120 Meter ist, wie zum Beispiel ein hohes Gebäude, dann darf maximal 15 Meter über das Objekt und nur mit Erlaubnis des Eigentümers, geflogen werden. Die maximale Flughöhe hängt also von der Landschaft und deren Beschaffenheit ab.
Was ist die maximale Flugdauer?
Bei der Flugdauer gelten vor allem technische und keine gesetzlichen Einschränkungen. Mit der ständigen Weiterentwicklung wächst auch die maximal mögliche Flugdauer rasant. Unsere Multikopter von DJI Enterprise lassen sich alle länger als 30 Minuten fliegen. Die für Anfang 2024 angekündigte DJI Dock Mini wird bereits mit einer maximalen Flugzeit von rund 50 Minuten auffahren.