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Verdoppelungs-Prämie für Meetingraum-Zubehör

Umsatz verdoppeln und 5% Prämie erhalten

Erzielen Sie zusätzlichen Umsatz durch den Verkauf von Meetingraum-Zubehör erstklassiger Brands und bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden einen Mehrwert. Verkaufen Sie moderne, zuverlässige Lösungen der fünf Top-Brands Delock, Inogeni, Peerless-AV, PureLink und PureTools, die Sie bei Alltron eingekauft haben.

Gewertete Sortimente: Entdecken Sie unsere Topmarken

Delock – Ihr Spezialist für Kabel, Adapter und Schnittstellen

Mit einem unschlagbar breiten und tiefen Sortiment in den Bereichen Kabeln, Adapter, Netzwerktechnik und weiteren Kategorien finden alle das passende Produkt von Delock – egal ob Neuheit, bewährte Technik oder ein Nischenbedürfnis.

Inogeni – Ihr BYOD & BYOM-Partner

Kompatibilität by Design lautet ein Grundsatz von Inogeni. Das beeindruckende Pro-AV-Lineup überzeugt mit einer Vielzahl von Signalmischer, -Konverter, -Selektoren und BYOD/BYOM-Lösungen. Dabei unterstützen die Geräte die meisten, wenn nicht alle Plattformen, Kameras und Mikrofone ohne zusätzliche Softwareinstallationen.

Peerless-AV – Halterungen und Trolleys

Peerless-AV ist ein branchenführender Hersteller von Displays und deren Halterungen. Sei es eine klassische fixierte Wandhalterung oder auf einem beweglichen Trolley befestigte Lösungen: Mit Peerless-AV-Mounts bleiben Meetings stabil und flexibel.

PureLink – Ihr Partner für alles rund um AV

Vom einfachen HDMI-Kabel über ausgefeilte Docking-Lösungen bis hin zum zukunftsfähigen AV-Komplettpaket: PureLink bietet das ganze Portfolio, um Meetings sowie Arbeitsplätze einfach und komfortabel auf ein neues Level zu heben.

PureTools – High End Docks und Kabel

PureTools aus dem Hause PureLink bietet hochwertige Produkte für digitale Signalübertragungen in kommerziellen Anwendungsfällen. Wertige Materialen, neueste Standards und ausgereifte Technik in Verbindung mit einer konstanten Performance machen PureTool-Lösungen zur ersten Wahl für professionelle Installateure weltweit.

Wir belohnen Ihren Erfolg

Je erfolgreicher Sie sind, umso höher die Belohnung. Wir vergleichen Ihren Umsatz der gewerteten Sortimente vom dritten Quartal 2023 mit dem Umsatz im dritten Quartal 2024. Sie erhalten die Prämie, wenn Sie diese beiden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben den Umsatz mindestens verdoppelt.
  • Sie haben einen Mindestumsatz von CHF 500.– erzielt.

Verdoppelungs-Prämie auf Delock, Inogeni, Peerless-AV, PureLink und PureTools

Wenn sich Ihr erzielter Umsatz der gewerteten Sortimente im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum dritten Quartal 2023 auf CHF 500.– oder mehr verdoppelt, erhalten Sie von uns die Prämie: 5% auf den erzielten Umsatz, direkt Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.

Um teilzunehmen, registrieren Sie sich als Alltron-Fachhandelspartner einfach mit dem Formular auf dieser Webseite.

So funktioniert's

  1. Melden Sie sich jetzt mit dem Formular auf dieser Webseite für die Teilnahme an.
  2. Wir prüfen Ihre Anmeldung und bestätigen Ihre Teilnahme unter Angabe Ihres Vorjahresumsatzes und des Umsatzziels innerhalb von zwei Arbeitstagen.
  3. Sie erhalten von uns während des laufenden Programmes alle 14 Tage einen Zwischenbericht.
  4. Nach Ablauf des dritten Quartals 2024 schreiben wir bei Erreichen des Ziels die Rückvergütung Ihrem Kundenkonto gut. Alle Teilnehmenden erhalten einen Abschlussbericht.

JETZT TEILNEHMEN UND PROFITIEREN

Anmeldung

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Gewertete Sortimente

HINWEISE

Die Artikel in den oben verlinkten Sortimenten werden für die Verdoppelungs-Prämie gewertet. Sie werden im Shop jeweils am Ende der Produktbeschreibung über diesen Banner gekennzeichnet:

Rechenbeispiele

Sie haben mit gewerteten Sortimenten im dritten Quartal 2023 einen Umsatz von CHF 10'000.– und im dritten Quartal 2024 einen Umsatz von CHF 25'000.– gemacht.

Sie haben den Umsatz mehr als verdoppelt. Damit haben Sie Anspruch auf die Rückvergütung. Sie erhalten 5% von CHF 25'000.–, also CHF 1250.– gutgeschrieben.

Sie haben mit gewerteten Sortimenten im dritten Quartal 2023 einen Umsatz von CHF 1000.– und im dritten Quartal 2024 einen Umsatz von CHF 1500.– gemacht.

Leider haben Sie den Umsatz nicht verdoppelt und damit keinen Anspruch auf die Rückvergütung.

Sie haben mit gewerteten Sortimenten im dritten Quartal 2023 einen Umsatz von CHF 150.– und im dritten Quartal 2024 einen Umsatz von CHF 450.– gemacht.

Leider haben Sie den Mindestumsatz von CHF 500.– nicht erreicht und damit keinen Anspruch auf die Rückvergütung.