Die Weiterentwicklung der LED-Technologie schreitet voran, sodass mehr und mehr ältere Lampentypen in Sachen Effizienz hinter die LEDs zurückfallen. Nachdem die Glüh- und die Halogenlampen überholt worden sind, geraten nun die Leuchtstoffröhren ins Hintertreffen – insbesondere auch die weitverbreiteten Leuchtmittel vom Typ T8. Wir zeigen Ihnen, warum Ihre Kunden das Ersetzen von Leuchtstoff- durch LED-Röhren jetzt planen sollten, welche Vorteile sie daraus ziehen und was sie für eine reibungslose Umrüstung beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Gründe für den baldigen Austausch von Leuchtstoffröhren durch LEDs
- Die Effizienzgrenzwerte für Leuchtmittel werden laufend erhöht
- Die weitverbreiteten T8-Leuchtstoffröhren sind ab September 2023 nicht mehr zugelassen
- Immer effizientere LED-Röhren kommen auf den Markt
- Durch die Umrüstung werden die Stromkosten reduziert
- Die Umwelt wird geschont
- LED-Röhren erzeugen flackerfreies Licht
- Die Helligkeit schwankt nicht mit der Raumtemperatur
- Dank der Langlebigkeit der LEDs lässt sich der Unterhaltsaufwand reduzieren
- Die Anlage ist rasch amortisiert
- Es resultiert ein finanzielles sowie ein ökologisches Plus
Warum jetzt umrüsten?
Änderung der gesetzlichen Anforderungen
Die europäischen Länder inklusive der Schweiz und Liechtenstein verfolgen das Ziel, im Sinne des Umweltschutzes den Energieverbrauch zu reduzieren, wo dies technisch möglich ist. Die Gesetzgeber beobachten deshalb die technische Entwicklung und setzen in verschiedenen Bereichen neue Effizienz-Grenzwerte, die zur Folge haben, dass nur noch die sparsamsten Produkte auf dem Markt zugelassen sind. Streng genommen werden ältere Technologien nicht verboten: Meist können damit schlicht die Grenzwerte nicht mehr unterschritten werden, während dies mit neueren Technologien spielend erreicht wird. Im Bereich der Leuchtmittel betreffen die Anpassungen unter anderem die Leuchtstoffröhren, die mittlerweile punkto Effizienz hinter die LED-Leuchtmittel zurückgefallen sind.
Stufenweise Anpassung der Grenzwerte
Einzelne Typen von Leuchtstoffröhren – so etwa Kompaktleuchtstofflampen mit Zweistiftsockel sowie der Typ T2 (die sogenannten Spaghetti-Lampen) – sind aufgrund neuer Grenzwerte schon seit 2021 nicht mehr auf dem europäischen Markt. Weitaus grössere Auswirkungen werden allerdings die gesetzlichen Anpassungen haben, die am 1. September 2023 in Kraft treten. Diese haben zur Folge, dass auch die Leuchtstoffröhren vom Typ T8 faktisch verboten werden. Für defekte Leuchtmittel dieses Typs werden spätestens ab dann keine baugleichen Ersatzprodukte mehr verfügbar sein. Noch immer sind diese aber sowohl im gewerblichen als auch im Privatbereich weit verbreitet.
Vorteile der Umrüstung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Ist die installierte Beleuchtung sowieso schon in die Jahre gekommen, dann ist der ideale Zeitpunkt für eine Umrüstung gekommen: Ab sofort sollte dann auf die langlebige LED-Technologie gesetzt werden, anstatt weiterhin laufend defekte Leuchtstoffröhren zu ersetzen. Nebst Einsparungen in den Bereichen Verbrauch und Unterhalt, profitieren Ihre Kunden zudem nach der Umrüstung von flackerfreiem Licht, dessen Stärke nicht mit der Umgebungstemperatur schwankt. Selbst für den Fall, dass die Leuchtstoffröhren-Beleuchtung noch neu und einwandfrei ist, kann die Umstellung auf LED-Röhren kaum zu früh erfolgen – denn durch die merklichen Einsparungen beim Energieverbrauch amortisiert sich die Umrüstung rasch. Je nach Voraussetzungen ist der ausschliessliche Ersatz der Leuchtmittel oder aber der Austausch der ganzen Leuchten zu favorisieren. Erfahren Sie unten mehr über die Argumente für die eine oder die andere Lösung.
So klappt die Umrüstung reibungslos
Option 1: Austausch der kompletten Leuchten
Weshalb gleich die ganzen Leuchten ersetzen, wenn das Ziel bloss darin besteht, bei den Leuchtmitteln auf eine neue Technologie umzustellen? Verschiedene Faktoren sind zu bedenken. Wurden bisher Leuchtstoffröhren in Verbindung mit reflektierenden Gehäusen verwendet, dann eignen sich diese nicht optimal für die Verwendung mit LED-Röhren derselben Lichtstärke – denn LED-Röhren strahlen nicht wie Leuchtstoffröhren rundum, sondern nur in einem begrenzten Winkel nach unten. Die Reflektoren werden also überflüssig, wenn nicht gar störend. Gehäuse für T8-Röhren sind separat erhältlich. Entscheiden sich Ihre Kunden jedoch für Lichtleisten, bei denen das Leuchtmittel sowie das Vorschaltgerät schon eingebaut sind, dann entfallen mögliche Kompatibilitätsprobleme zwischen diesen zwei Komponenten und sie erhalten eine Komplettlösung mit optimal aufeinander abgestimmten Bauteilen. Diese Lösung ist keineswegs ökologisch verantwortungslos. Produkte, bei denen die untrennbare Integration aller Komponenten nicht begründbar und vertretbar sind, sind gar nicht zugelassen. Dank der langen Lebensdauer von LEDs hält sich auch der Unterhaltsaufwand für das Ersetzen von Leuchten in Grenzen. Die folgenden Lichtleisten empfehlen die Beleuchtungs-Spezialisten von Alltron:
Option 2: Austausch der Leuchtmittel
Verfügen Ihre Kunden über eine Beleuchtungsanlage mit T8-Gehäusen ohne störende Reflektoren, dann besteht die Möglichkeit, nur die Leuchtmittel auszutauschen und LED-Röhren in die bestehenden Gehäuse einzusetzen. Die Vorteile sind eine grössere Auswahl bei den Leuchtmitteln, und ausserdem ist das Ersetzen defekter Leuchtmittel auch ohne Elektriker-Fachkenntnisse jederzeit problemlos möglich. Allerdings sollten Ihre Kunden wissen, was für Vorschaltgeräte in den Gehäusen integriert sind, und sich vor der Umrüstung je nachdem über die Kompatibilität informieren. Das Vorgehen wird nachfolgend erklärt.
Bei Gehäusen mit elektronischem Vorschaltgerät (EVG):
Neuere Anlagen mit Leuchtstoffröhren sind in der Regel mit elektronischen Vorschaltgeräten ausgestattet. In diesem Fall sollten sich Ihre Kunden darüber informieren, um was für Modelle es sich genau handelt. Die Philips-Kompatibilitätsliste gibt Auskunft darüber, was für Typen von LED-Röhren mit welchen Vorschaltgeräten kompatibel sind. Aufgelistet sind sämtliche in Europa verbreiteten Geräte diverser Hersteller. Es sollte sichergestellt werden, dass ein kompatibler Röhrentyp gewählt wird – einige vielseitig einsetzbare LED-Röhren aus dem grossen Philips-Sortiment bei Alltron präsentieren wir Ihnen weiter unten. Bei grösseren Anlagen sollte zudem ein Elektriker herbeigezogen werden, um überprüfen zu lassen, ob Schalter, Relais und Sicherungen den hohen Einschaltströmen standhalten, die beim Betrieb von LEDs an elektronischen Vorschaltgeräten auftreten. Wurden die nötigen Voraussetzungen geschaffen und kompatible Leuchtmittel erworben, dann ist der Austausch leicht bewerkstelligt, wie die folgende Grafik veranschaulicht:
Bei Gehäusen mit konventionellem Vorschaltgerät (KVG/VVG):
Sind die Gehäuse der Leuchtstoffröhren noch mit konventionellen Vorschaltgeräten ausgestattet, dann entfällt die Kompatibilitätsprüfung, jedoch muss der Starter unbedingt durch einen Dummy ersetzt werden. Bei allen LED-Röhren von Philips, die sich für die Verwendung mit einem KVG/VVG eignen, gehört dieser zum Lieferumfang des Leuchtmittels. Im Übrigen ist der Austausch keine Hexerei. Das Vorgehen ist wie folgt:
Entscheiden sich Ihre Kunden gegen Lichtleisten mit integrierten LEDs (siehe oben) und für Leuchtmittel, die jederzeit selbst ausgetauscht werden können, dann werden Sie bei Alltron im Sortiment von Philips Professional fündig. Beachten Sie, dass nebst LED-Röhren, die sich sowohl mit elektronischen als auch mit konventionellen Vorschaltgeräten betreiben lassen, auch solche im Angebot sind, die nur entweder im Verbund mit einem KVG/VVG oder aber einem EVG eingesetzt werden können. Daneben sind ausserdem Hochvolt-taugliche Leuchtmittel erhältlich (für die ausschliessliche Installation gemäss den Sicherheitsanforderungen des Bundes. Für alle drei Einsatzzwecke haben unsere Beleuchtungs-Spezialisten passende Produkte für Sie herausgesucht. Folgen Sie den untenstehenden Links, erfahren Sie mehr über die Eigenschaften der Leuchtmittel und entdecken Sie auf Alltron weitere Produkte für die Umrüstung von Leuchtstoffröhren auf LEDs.
Leuchtmittel für EVG
Leuchtmittel für KVG/VVG
Leuchtmittel für Hochvolt-Netze
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Betreutes Gebiet: Deutschschweiz
Betreutes Gebiet: Westschweiz